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Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)

Der deutsche Bundestag hat dieses Gesetz bereits am 10.11.2006 verabschiedet. Es gilt seit dem 01.01.2007.

 

Die wichtigsten Punkte aus unserer Sicht dazu:

  • Alle gewerblichen bzw. geschäftlichen E-Mails eines Kaufmanns oder Unternehmens (unabhängig von der Größe oder Rechtsform) müssen im Grunde die gleichen Pflichtangaben enthalten, die auch für Geschäftsbriefe vorgeschrieben sind. Die neuen Pflichtangaben gelten also nicht nur für E-Mails mit offensichtlicher rechtlicher Bedeutung wie etwa Angebote, Bestellungen oder Kündigungen. Betroffen sind im Zweifel also alle an externe Empfänger versendeten E-Mails und damit auch Newsletter.
  • Der Gesetzgeber hat sich hier an den Regelungen für den "klassischen" Geschäftsbrief orientiert, da elektronische Post für geschäftliche Korrespondenz immer wichtiger geworden ist. Obwohl davon auszugehen ist, dass jeder E-Mail Empfänger auch über einen Internetzugang verfügt, reicht ein Link auf das Impressum der Website nicht aus. Es müssen alle Pflichtangaben auf dem elektronischen Geschäftsbrief selbst enthalten sein.
  • Bei Nichtbeachtung der neuen Pflichtinhalte sind z.B. Zwangsgeld und kostenpflichtige Abmahnungen möglich. Details zum Gesetzesbeschluss finden Sie beim Bundesministerium der Justiz unter www.bmj.bund.de

 

Was ist bei der Umsetzung zu beachten?

  • Klären Sie Ihren konkreten Handlungsbedarf mit Ihrem Rechtsbeistand.
  • Überprüfen Sie Ihren E-Mail-Abbinder
  • Überprüfen Sie zur Sicherheit auch alle automatisch generierten E-Mails. (z.B. Bestellbestätigungen, Anmeldebestätigungen, etc.)
  • Überprüfen Sie Ihre Newsletterprojekte von der Anmeldebestätigung bis zur Abmeldung und ändern Sie bei Bedarf die Angaben (meist im Footer).


Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der Änderungen Ihrer Newsletter.


Ihr Ansprechpartner für technische Fragen: Wolfram Bradac



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