Abmahnschreiben zu Google Fonts
Wie geht es weiter?
Spätestens durch die in den Medien besprochenen Abmahnschreiben haben Sie sicher davon erfahren: Fast alle unsere Websites nutzen Google Fonts. Diese von Google bereitgestellten Schriftarten machen das Erscheinungsbild unserer Websites individuell und bringen gute Designs so richtig zur Geltung. Aber für den Einsatz von genau diesen Schriftarten wird in der einfachsten technischen Umsetzung die IP-Adresse jedes Zugriffs an Google übermittelt.
Eine verbreitete Praxis steht in Frage!
Das dynamische Laden von Google Fonts von Google Servern war in den letzten Jahren weit verbreitete Praxis. Es ist jedoch nicht klar, ob diese Praxis rechtskonform ist: Seit Aufhebung des Datenschutzabkommens zwischen der EU und den USA durch den Europäischen Gerichtshof gelten Datenübermittlungen in die USA als „unsicher“. In jedem Fall sollten keine personenbezogenen Daten übermittelt werden, ohne dass die Benutzer davon in Kenntnis gesetzt werden und ihre explizite Zustimmung dazu gegeben haben. Die bei Google Fonts weitergegebenen IP-Adressen gelten in den meisten Fällen als personenbezogene Daten, da durch sie der exakte Standort des Benutzers ermittelt werden kann.
Abmahnschreiben –
vor allem an kleinere Website-Betreiber
Genau das machte sich ein Anwalt aus Niederösterreich zu Nutze: Er verschickte im Auftrag einer Mandantin zahlreiche Abmahnschreiben, in denen er die DSGVO-widrige Verwendung von Google Fonts ins Treffen führte und gegen Bezahlung von 190,- EUR einen Vergleich anbot. Anfang 2022 hatte das Münchner Landesgericht noch einer Benutzerin 100,- EUR Schadenersatz zugesprochen. Zahlen musste der Website-Betreiber.
So geht es weiter:
Das Vorgehen des Anwalts und dessen Abmahnschreiben haben zu erheblicher Verunsicherung geführt. Bereits in den letzten Wochen haben sich mehrere Juristen und auch die Rechtsanwaltskammer der Schreiben und dem Vorgehen des Anwalts angenommen. Mehrere Gegenklagen bzw. gerichtliche Antworten sind in Vorbereitung.
Zwei Punkte sind für den weiteren Ablauf entscheidend:
- Wie entscheidet die Österreichische Datenschutzbehörde? Die Datenschutzbehörde hat vor zwei Wochen in einer Stellungnahme festgehalten, dass sie für Schadenersatzklagen nicht zuständig sei. Zur Klärung von allfälligen Rechtsverstößen und ob diese im Fall eines Einsatzes von Google Fonts in Österreich bestehen, wurde jedoch ein Prüfverfahren gegen Google eingeleitet.
- Wie gehen die aktuellen Anstrengungen für einen Musterprozess aus? Durch die Vielzahl an Beschwerden sind einerseits Anwälte und andrerseits die Rechtsanwaltskammer aktiv geworden. Es ist davon auszugehen, dass es zu einem Musterprozess kommen wird, in dem die Vorgehensweise des Anwalts geprüft wird.
Wir dürfen auf Ergebnisse aus beidem gespannt sein!
Das sollten Sie unbedingt tun:
Auch wenn das Urteil aus München nicht automatisch nach Österreich übertragbar ist… auch wenn es gar nicht sicher ist, ob der Anwalt Klagen einleiten würde, wenn die Empfänger des Schreibens den Vergleich nicht annehmen… Bis alle Fragen geklärt sind, wird es noch sehr lange dauern.
Wenn Sie ein Abmahnschreiben erhalten haben, so sollten Sie sorgsam damit umgehen! Das Schreiben zu ignorieren ist die schlechteste aller Optionen – dafür gibt es eine Reihe von Schritten, die Sie einleiten sollten:
- Bevor Sie mit einem Schnellschuss reagieren, prüfen Sie genau, ob die Vorwürfe zutreffen können.
- Beachten Sie die im Schreiben vorgegebene Frist – wenn diese nicht ausreicht, beantragen Sie eine Verlängerung!
- Verlangen Sie die Vorlage der Vollmacht der Mandantin an den Rechtsanwalt.
- Prüfen Sie, ob Google Fonts auf Ihrer Website im Einsatz ist und ob Daten an die Google Server übertragen werden. Wenn ja, lassen Sie die Einbindung korrigieren und die notwendigen Schriftarten lokal installieren.
- Haben Sie Log-Files zu Ihrer Website, so können Sie prüfen, ob die angegebene IP-Adresse überhaupt auf Ihrer Website gewesen ist.
Da Sie fristgerecht antworten sollten, stellt Ihnen die Wirtschaftskammer ein Formular mit Textbausteinen zur Verfügung und hält Sie über alle weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden. Wertvolle Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer, wo u.a. auch Webinare zum Thema angeboten werden.
Für die Prüfung des Einsatzes von Google Fonts auf Ihrer Website können wir von dialog‹one› Sie gerne unterstützen. Kontaktieren Sie uns dazu am besten unter Tel. +43 2266 616 01-14 oder per E-Mail an gleucht@dialog-one.at.
Günther Leucht
Google Fonts waren in den letzten Wochen heiß diskutiert: Ein Rechtsanwalt aus Niederösterreich sorgte für große Unsicherheit, indem er massenweise Abmahnschreiben verschickte.
Aber Vorsicht: Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten haben, müssen Sie sorgsam damit umgehen, denn der Fall ist noch nicht vollständig ausjudiziert.
Die Juristen der Wirtschaftskammer verfolgen das Thema weiter und geben ausführlich Infos dazu.