Ist Ihr Newsletter-System datenschutzkonform?

Keine Datenweitergabe in die USA!

Für den Versand von E-Mail Newslettern müssen personenbezogene Daten – konkret zumindest E-Mail Adressen – eingesetzt werden. Die Weitergabe dieser Daten war auch nach Einführung der Datenschutzgrund­verordnung (DSGVO) im Mai 2018 geregelt, solange entsprechende Voraussetzungen eingehalten wurden. Vor allem für Unternehmen mit Sitz bzw. Server-Standorten in den USA gab es dazu das EU-Privacy-Shield-Abkommen.

Letztes Jahr erfolgte jedoch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs – auch bekannt unter dem Namen „Schrems-II Urteil“. Dieses untersagte die Weitergabe von Daten in die USA mit sofortiger Wirkung und erzeugt seither große Verunsicherung unter all jenen, die Systeme und Server aus den USA für ihren Newsletter-Versand nutzen. Der Hintergrund: Die Behörden in den USA sind durch die Gesetzgebung befugt, auf die Daten zuzugreifen. Damit war ein ausreichender Schutz nach europäischer Gesetzgebung nicht mehr sichergestellt.

Bayerische Behörde untersagt Mailchimp

Vor ein paar Wochen folgte in Deutschland eine beispielgebende Entscheidung, die auch uns in Österreich zu denken geben sollte: Das Bayerische Landesamt für Datenschutz untersagte die Weitergabe von E-Mail-Kontakten an das Tool Mailchimp. 

Dieses Newsletterversandtool aus den USA erfreut sich auch bei uns großer Beliebtheit. Mit umfangreichen Funktionalitäten und einfacher Handhabung ermöglicht es den kostengünstigen Versand von E-Mail Newslettern. Allerdings ist der Sitz des Unternehmens in den USA, womit die oben beschriebenen Regelungen greifen.

Fazit: Sie sollten besser früher handeln!

Die letzten Verschärfungen der Gesetzgebung haben erhebliche Auswirkungen – wie das Urteil zu Mailchimp aus Bayern belegt. Daher sollten Sie gut prüfen, welches Newsletter-System Sie im Einsatz haben und sich gegebenenfalls rechtzeitig nach Alternativen umsehen!

Wir beraten Sie gerne!

Nutzen Sie unsere Expertise in Sachen Newsletter-Marketing und sorgen Sie rechtzeitig vor…

 
Günther Leucht, dialog one
Günther Leucht, Beratung

DSGVO-konformer Newsletter-Versand

Seit über 10 Jahren setzen wir uns laufend mit dem Versand von E-Mail Newslettern auseinander und beobachten auch die rechtlichen Rahmenbedingungen sehr genau. Das Newsletter-System mission‹one› dialog unseres Partnerunternehmens in Deutschland erfüllt alle entsprechenden Datenschutz-Standards.

Kontaktieren Sie mich für weitere Informationen zu diesem aktuellen Thema! Ich freue mich über Ihre Nachricht unter 02266/616 01 oder direkt per E-Mail.