Das gilt es bei der Nutzung von Bildern auf Webseiten oder Blogs zu beachten 

Um die Webseite, das Aushängeschild eines Unternehmens, ansprechend zu gestalten, werden in den meisten Fällen Bilder verwendet. Um diese allerdings problemlos nutzen zu können, gibt es einiges zu beachten. „Viele Unternehmen machen den Fehler und verwenden wahllos Bilder aus dem Netz, um die eigene Webseite zu schmücken“, erklärt Michael Metzner, „das kann allerdings teuer werden.“

Er ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und verrät in diesem Interview, worauf Unternehmen achten sollten, wenn sie rechtssicher Bilder auf Webseiten und Blogs nutzen wollen.

Muss ein Unternehmen jedes genutzte Bild lizenzieren, bevor es genutzt werden kann?

Michael Metzner: Ja, das ist richtig. Jedes Unternehmen, das Bilder auf einer Webseite verwenden möchte, muss im Voraus das Nutzungsrecht klären. Denn es ist der Verwender eines Fotos, der im Streitfall beweisen muss, dass er das Bild beispielsweise in seinem Onlineshop benutzen darf. Die Gerichte erwarten von Bildnutzern beim Rechtserwerb größte Sorgfalt: Das bedeutet, dass jeder, der ein Lichtbild verwenden will, lückenlos bis zurück zum Fotografen dokumentieren muss, durch welche Verträge und Abmachungen er das Nutzungsrecht erworben hat.

Zudem ist es ein Irrtum, zu glauben: Wenn das Foto bezahlt ist, gehört es mir und ich kann damit automatisch machen, was ich will. Um umfassende Nutzungsbefugnisse zu erwerben, setzen Profis aus dem Medienbusiness deswegen auf ausführliche Rechtekataloge. Wer hier gewissenhaft arbeitet, hat entscheidende Vorteile.

Wie sieht es mit kostenlosen Bildern aus dem Internet aus? Google bietet beispielsweise die Möglichkeit, nach lizenzfreien Bildern zu sortieren. Kann man diese ohne Probleme verwenden?

Michael Metzner: Tatsächlich bietet Google an, die Fundstellen danach zu filtern, ob sie zur Nutzung freigegeben sind oder nicht. Das klingt praktisch, aber Google legt die Hand nicht dafür ins Feuer, dass es am Ende auch stimmt. Wer also nicht aufpasst, riskiert tatsächlich eine Abmahnung.

Gerade generische Motive und Stockfotos werden von Unternehmen häufig aus dem Internet kopiert. Häufig zahlen Sparfüchse aber für vermeintlich kostenlose Fotos einen hohen Preis, denn ein kostenloses Foto ist nicht automatisch frei nutzbar. Es droht nicht nur die Nachzahlung hoher Lizenzgebühren, sondern auch Opportunitätskosten, die durch Zeit, Ärger, Rechtsstreit und Vertrauensschaden auflaufen. Es ist besser, Geld in einen juristisch belastbaren Rechtserwerb zu investieren, als Zeit damit zu vertun, im Internet nach einer vermeintlichen Lücke zu suchen.

Kann es sich für Unternehmen denn als sinnvoll erweisen, wenn man selbst als Fotograf tätig wird oder einen Mitarbeiter als Fotograf für sein Unternehmen einstellt?

Michael Metzner: Lassen Sie es mich so sagen, die Rechtslage scheint zumindest einfacher zu sein, wenn man selbst als Fotograf zur Tat schreitet – doch selbst in diesem Fall kann es Schwierigkeiten geben. Bei Gründern, die als GbR oder Einpersonen-GmbH handeln, fällt das Thema oft etwas zu leicht unter den Tisch und sorgt bei Trennungen der Gründer schnell für Streit. Auch außerhalb des Urheberrechts können Hindernisse auftreten. Vor allem, wenn Personen abgebildet sind, können diese die Verwendung des Fotos in der Regel von ihrer Zustimmung abhängig machen.

Fotos durch fest angestellte Mitarbeiter erstellen zu lassen, ist rechtlich problemlos, wenn es zu ihrer Aufgabe gehört, Fotos für das Unternehmen zu schießen – dann erwirbt die Firma das Nutzungsrecht meist automatisch. Dennoch empfiehlt sich eine ausdrückliche Regelung im Arbeitsvertrag.

Gibt es noch eine weitere Möglichkeit für Unternehmen, sich Bilder zu verschaffen, ohne, dass sie selbst geschossen werden müssen?

Michael Metzner:

Es gib die Möglichkeit, Fotos bei spezialisierten Bilddatenbanken zu beschaffen, wenn man keine individuellen Aufnahmen braucht. Das Angebot reicht hier von kostenlosen Bildern über Pauschaltarife bis hin zu Motiven, die für handverlesene Nutzungen mehrere tausend Euro kosten. Wer sich Fotomaterial aus solchen Quellen besorgt, sollte es daher nicht blind herunterladen und einbauen. Gerade bei Stockfoto-Agenturen, aber auch bei anderen Bilddatenbanken, muss der erste Blick des Verwenders den Lizenzbedingungen gelten.

Quelle: Dr. Metzner Rechtsanwälte

Dr. Michael Metzner

ist Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz und mit der komplexen Thematik für Unternehmen im E-Commerce-Bereich langjährig vertraut. Zu seinen Spezialgebieten gehören E-Commerce, Onlineshops, Marken und Designs, Urheberrecht sowie Medien- und Fotorecht. Seine Kanzlei berät Onlinehändler, Onlineshopbetreiber und alle Unternehmen im E-Commerce.

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